Richtlinien und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Anwendungsbereich / Geltung
Die Veranstaltung Extreme Trail Kurs wird im Heidehorsetrail durchgeführt.
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diesen Teilnahmebedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung
(Anmeldung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für den Veranstalter unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Teilnahmebedingungen / Sicherheitsmaßnahmen
Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn und während der Veranstaltung bekannt.
Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den
ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung vorzunehmen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Nutzungsgebühren besteht nicht. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
3. Anmeldung und Rücktritt
Die Anmeldung für die Veranstaltung kann im Internet unter www.heidehorsetrail.de mit einem Online-Formular vorgenommen werden. Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Kursgebühr auf dem in der Anmeldung genannten Konto gültig. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge des Geldeingangs. Für eine erfolgreiche Anmeldung wird eine Bestätigungs-Email versendet.
Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner
Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
Bei Kursabsage bis 6 Wochen vor dem Kurs wird die Kursgebühr abzüglich 50,- Euro Bearbeitungsgebühr erstattet. Bei späteren Absagen kann die Kursgebühr nicht erstattet werden. Lediglich bei Vorlage eines ärztliches bzw. tierärztliches Attest wird die Kursgebühr abzüglich 50,- Euro Bearbeitungsgebühr erstattet. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden.
Bei Kursen, die als Sonderkurse ausgewiesen sind, besteht lediglich bis 6 Wochen vor Kursbeginn ein Rücktrittsrecht unter Abzug von 50,- Euro Bearbeitungsgebühr. Danach können Kursgebühren egal aus welchem Anlass nicht mehr erstattet werden. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, den Termin unter Rückgabe der Kursgebühren ausfallen zu lassen, wenn besondere Umstände dies erforderlich machen sollten.
Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, müssen eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Es besteht zwischen den Teilnehmern, deren Helfern/ Begleitern und dem Veranstalter kein Vertragsverhältnis, somit ist jede Haftung für Diebstähle und Verletzungen von Mensch oder Tier ausgeschlossen
4. Datenerhebung und -verwertung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Etwaiger Einspruch gegen die Nutzung von Fotos / Bildern bedarf der Schriftform bereits bei der Anmeldung. Kundendaten werden, insofern diese geschäftsnotwendig sind, gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert und ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung vertraglicher Beziehungen verwendet.
5. Wirksamwerden
Die Nutzungsordnung ist im Internet unter www.heidehorsetrail.de einzusehen. Sie muss mit der Anmeldung einmalig vor der ersten Nutzung von dem volljährigen Nutzer, für minderjährige Nutzer von deren gesetzlichen Vertretern, akzeptiert werden.
Nutzungsordnung / Haftung / Haftungsauschluss
1. Geltung / Grundsätzliches
Nutzer des Heidehorsetrails und der Hofanlage Gut Allerwiesen sind neben Kurs-Teilnehmern, die aktiv Pferdesport betreiben auch all diejenigen Personen (auch Helfer, Betreuer, Besucher und Zuschauer), die oben erwähnte Anlagen betreten und nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Ein jeder Nutzer erkennt, zusätzlich zu diesem Schreiben, ebenso die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) an.
2. Nutzung
Die Nutzung des Heidehorsetrail und der Hofanlage Gut Allerwiesen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich aller Ansprüche (Personen- und Sachschäden), die sich aus der An- und Abfahrt sowie der Nutzung des Heidehorsetrail und/oder der Hofanlage ergeben, ist mit Ausnahme einer Haftung für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Auch die Benutzung der vom Veranstalter gestellten, im Park befindlichen Hindernisse sowie aller anderen Ausrüstungsgegenstände des Parks und der Hofanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.
Grundsätzlich ist die Nutzung nur nach vorheriger Anmeldung und zu festgelegten Terminen möglich. Bei Erst-Nutzern bedarf es der schriftlichen Anmeldung. Die Formulare sowie die Kurs- und Trainingstermine finden sich unter www.heidehorsetrail.de. Bei ehemaligen Teilnehmern genügt eine formlose Anmeldung per Email oder Telefon. Bei ungünstigen Wetterbedingungen / Bodenverhältnissen besteht kein Nutzungsanspruch. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung und eine angenehme Atmosphäre gewährleistet sind. Wer andere Nutzer belästigt oder im Trainingsgeschehen stört, kann der Anlage verwiesen werden. Eine Aufsicht ist nicht zwingend vor Ort, mit Ausnahme von Kursen oder angeleiteten Trainings. Es wird daher von dem Betreiber dringend empfohlen, den Reitpark nur in Anwesenheit einer weiteren Person zu nutzen, die mit einem Mobiltelefon ausgestattet ist. Der Betreiber und von ihm autorisierte Personen sind berechtigt, bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen die Nutzung des Heidehorsetrail und der Hofanlage zu untersagen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Nutzungsgebühren besteht nicht. Die Nutzungsgebühren sind im Voraus zu zahlen. Gebührenschuldner ist der Nutzer, nicht der Eigentümer des Pferdes. Aus rechtlichen Gründen muss dieses Schreiben einmalig vor der ersten Nutzung von dem geschäftsfahigen Nutzer (bei Minderjahrigen durch den / die Erziehungsberechtigten) akzeptiert werden.
3. Schäden, Haftung
Die Einhaltung von Sicherheits- und Tierschutzbestimmungen, auch im Hinblick auf die Ausrüstung von Pferd und Nutzer obliegt allein dem Nutzer. Das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe ist bei gerittenen Kursen Pflicht. Empfohlen wird das Anlegen von Gamaschen an den Vorder- und Hinterbeinen des Pferdes. Jeder Nutzer / Schadensverursacher ist verpflichtet, alle von ihm festgestellten und ggf. verursachten Schäden unaufgefordert und unverzüglich dem Betreiber / Veranstalter zu melden. Der Nutzer, der einen Schaden verursacht, haftet für den von ihm verursachten Schaden.
4. Versicherungsnachweis / Krankheiten
Die Nutzung des Parks / der Hofanlage ist nur gestattet, wenn eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Dies bestätigt der Nutzer mit seiner Unterschrift. Bei der Teilnahme an einem Kurs ist der Equidenpaß mitzubringen.
Ebenso wird mit der Unterschrift bestätigt, dass das Pferd des Nutzers frei von ansteckenden Krankheiten ist und aus einem eben solchen Bestand kommt. Zudem werden vom Betreiber / Veranstalter der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Unfallversicherung, sowie die Mitgliedschaft in einem Sportverein empfohlen.